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   VGH Bayern, 16.12.2008 - 8 A 07.40047, 8 A 08.40038   

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https://dejure.org/2008,72987
VGH Bayern, 16.12.2008 - 8 A 07.40047, 8 A 08.40038 (https://dejure.org/2008,72987)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.12.2008 - 8 A 07.40047, 8 A 08.40038 (https://dejure.org/2008,72987)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 8 A 07.40047, 8 A 08.40038 (https://dejure.org/2008,72987)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Planfeststellung B 388a; Gemeindeklage; Behindertengerechter Ersatzweg; Öffentlicher Feld- und Waldweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99

    Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2008 - 8 A 07.40047
    Sie kann sich auch nicht wegen der Entziehung gemeindlichen Grundeigentums auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 GG stützen (vgl. BVerfG vom 8.7.1982 BVerfGE 61, 82/100 ff.; BVerwG vom 11.1.2001 NVwZ 2001, 1160/1161).

    Voraussetzung hierfür wäre aber, dass eine eigene hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde nachhaltig gestört würde, auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten der Gemeinde nicht hinreichend Rücksicht genommen worden wäre oder das Fachplanungsvorhaben wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren eigenen Planung der Gemeinde entzöge (vgl. BVerwG vom 11.1.2001 a.a.O. S. 1162; vom 5.11.2002 NVwZ 2003, 207).

  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 54.84

    Planungskompetenz - Vorhabenträger - Folgemaßnahmen - Anlagen - Umgestaltungen -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2008 - 8 A 07.40047
    Aus der Notwendigkeit, den Anschluss bestehender Straßen wie hier der Kreisstraße FS 12 an die neue Bundesstraße (B 388a) zu regeln, ergibt sich keine Kompetenz, die Errichtung selbstständiger Folgeanlagen wie die einer Aufzugsanlage zu einer S-Bahnhaltestelle anzuordnen (vgl. § 12 FStrG, §§ 1 ff. EKreuzG; vgl. BVerwG vom 12.2.1988 DVBl 1988, 843 f.).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2008 - 8 A 07.40047
    Sie kann sich auch nicht wegen der Entziehung gemeindlichen Grundeigentums auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 GG stützen (vgl. BVerfG vom 8.7.1982 BVerfGE 61, 82/100 ff.; BVerwG vom 11.1.2001 NVwZ 2001, 1160/1161).
  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2008 - 8 A 07.40047
    Voraussetzung hierfür wäre aber, dass eine eigene hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde nachhaltig gestört würde, auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten der Gemeinde nicht hinreichend Rücksicht genommen worden wäre oder das Fachplanungsvorhaben wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren eigenen Planung der Gemeinde entzöge (vgl. BVerwG vom 11.1.2001 a.a.O. S. 1162; vom 5.11.2002 NVwZ 2003, 207).
  • BVerwG, 05.04.2006 - 9 C 1.05

    Verbandsklage; Behindertenverband; Feststellungsklage; Rügeumfang;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2008 - 8 A 07.40047
    Gleichzeitig kommt darin jedoch auch zum Ausdruck, dass dieser öffentliche Belang einer Abwägung unterliegt und in der Konkurrenz mit anderen entgegenstehenden Belangen mit entsprechend hohem Gewicht überwunden werden kann (vgl. BVerwG vom 5.4.2006 BVerwGE 125, 370/378; BayVGH vom 9.7.2008 Az. 8 A 07.40021 RdNr. 63).
  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95

    Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2008 - 8 A 07.40047
    Die durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG oder auch Art. 11 Abs. 2 BV geschützte Planungshoheit kann einer Gemeinde zwar unter bestimmten Voraussetzungen eine wehrfähige, in die Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegenüber fremden Fachplanungen auf ihrem Hoheitsgebiet vermitteln (vgl. BVerwG vom 13.3.1995 NVwZ 1995, 905/907; vom 15.4.1999 NVwZ-RR 1959, 554/555).
  • VGH Bayern, 06.04.2004 - 8 CE 04.464

    Kein Anspruch des Wohnanliegers eines Feldwegs auf unentgeltliche Schneeräumung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2008 - 8 A 07.40047
    Erst eine den Ausbauzustand (Art. 54 BayStrWG) und die Verkehrsbedeutung (Art. 3 Abs. 1 BayStrWG) überschreitende Benutzung eines öffentlichen Feld- und Waldwegs, beispielweise durch einen gewerblichen Unternehmer, würde dagegen eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach Art. 18 Abs. 1 BayStrWG darstellen (vgl. BayVGH vom 30.1.1968, BayVBl 1969, 175; vom 3.8.1971 BayVBl 1972, 298; vom 6.4.2004 BayVBl 2005, 23/24).
  • VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40021

    Entlastungstunnel Starnberg der Bundesstraße 2 darf gebaut werden

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2008 - 8 A 07.40047
    Gleichzeitig kommt darin jedoch auch zum Ausdruck, dass dieser öffentliche Belang einer Abwägung unterliegt und in der Konkurrenz mit anderen entgegenstehenden Belangen mit entsprechend hohem Gewicht überwunden werden kann (vgl. BVerwG vom 5.4.2006 BVerwGE 125, 370/378; BayVGH vom 9.7.2008 Az. 8 A 07.40021 RdNr. 63).
  • VG Würzburg, 07.04.2021 - W 4 E 21.338

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Verlegung einer Bushaltestelle,

    Nachdem der Gesetzgeber hinsichtlich der Belange von Menschen mit Behinderung und Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung eine Berücksichtigungspflicht vorgesehen hat, wird der damit normierten Zweckvorgabe der Barrierefreiheit ein besonderes Gewicht beigemessen (vgl. BayVGH, U.v. 16.12.2008 - 8 A 07.40047 - juris Rn. 28).
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